
Die Prüfung des Jahresabschlusses ist für viele kaufmännische Geschäftsführer erstmal nur eine weitere Pflicht, die ihnen vom Handelsgesetzbuch auferlegt wird. Jahresabschlussprüfungen sind aber, wenn richtig angegangen, weit mehr als nur das. Zum einen dient ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk natürlich dazu, das Vertrauen in die Reputation des Unternehmens zu stärken. Gleichzeitig ist die Prüfung des Jahresabschlusses aber auch eine Gelegenheit, die kaufmännischen Abläufe und Kontrollen im Unternehmen selber noch mal genauer unter die Lupe zu nehmen und auf ihre Zuverlässigkeit und Praktikabilität zu prüfen. Der Prüfung des Jahresabschlusses kann also neben der Erfüllung einer formalen, extern auferlegten Verpflichtung auch ein Mehrwert für interne Zwecke abgewonnen werden. So können zum Beispiel unterjährig unerkannte Fehler oder Ungenauigkeiten in der Buchhaltung aufgedeckt und in den kommenden Buchungsperioden vermieden werden. Schwachstellen in den internen Kontrollsystemen können evaluiert und überarbeitet und bilanzielle Sachverhalte können gegebenenfalls noch mal neu bewertet werden.
Auch der häufig ungeliebten Erstellung des Lageberichts kann der Vorteil abgewonnen werden, sich mit der aktuellen und künftigen wirtschaftlichen Lage des Unternehmens auseinandersetzen zu müssen.
Das Testat (im besten Falle der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk) durch den Wirtschaftsprüfer ist außerdem für viele Unternehmen auch eine freiwillige Angelegenheit. Obwohl aufgrund einer Unterschreitung der Größengrenzen nicht zur Prüfung verpflichtet, setzen viele Gesellschaften auf einen vom Wirtschaftsprüfer geprüften Jahresabschluss, um für Geschäftspartner, Investoren, Banken und andere Stakeholder ein starkes Zeichen zu setzen. Die unabhängige Bestätigung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer schafft nach wie vor Vertrauen in die Leistungsfähigkeit und Professionalität der geprüften Unternehmen.
Um diesen Effekt erzielen zu können, müssen Wirtschaftsprüfer zu jedem Zeitpunkt unvoreingenommen, objektiv und frei von Interessenkonflikten sein – dazu sind sie berufsrechtlich verpflichtet. Aus diesem Grund kann ein und derselbe Wirtschaftsprüfer im gleichen Unternehmen niemals gleichzeitig steuerlich beratend und prüfend tätig sein. Andernfalls könnten sie die unabhängige Rolle, zu der sie berufsrechtlich verpflichtet sind, nicht erfüllen.
Obwohl sich die Prüfung des Jahresabschlusses immer mit Geschäftsvorfällen der Vergangenheit befasst, können aus dabei aufgedeckten Fehlern Rückschlüsse für die Buchhaltungsprozesse der Gegenwart und Zukunft gezogen werden. Da Fehler in der massenhaften Verbuchung von Geschäftsvorfällen häufig nicht einmalig, sondern systematisch sind, lassen sich eine Vielzahl von Fehlern oder Ungenauigkeiten – sind sie denn einmal aufgedeckt – in der Zukunft meist durch einfache Korrekturen der Systeme verhindern. Hierdurch kann es über die Zeit ganz klar zu einem Zugewinn an Qualität und Aussagekraft der Zahlen kommen. Hiervon profitiert dann nicht nur die Buchhaltung, sondern auch das Controlling und somit die strategische Planung innerhalb des Unternehmens.
Die so generierten, verlässlichen Unternehmenskennzahlen schaffen Sicherheit, da Entwicklungen besser abgeleitet, geplant und gesteuert werden können. Und das verschafft einen größeren Handlungsspielraum beispielsweise bei Investitionen, Finanzierungsgesprächen oder strategischen Wachstumsentscheidungen. Chancen können so besser genutzt und Risiken besser entgegengesteuert werden.
Nicht jede Prüfung eines Jahresabschlusses erfolgt ausschließlich aufgrund gesetzlicher Vorgaben. Zur Prüfung sind nur Unternehmen verpflichtet, die laut HGB mindestens als “mittelgroß” gelten. Dafür müssen die Unternehmen mindestens zwei der drei folgenden Größenkriterien an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen überschreiten: 7.500.000 € Bilanzsumme, 15.000.000 € Umsatzerlöse, im Jahresdurchschnitt 50 Mitarbeiter.
Viele Jahresabschlussprüfungen erfolgen freiwillig. Die Gründe hierfür sind vielfältig. In stark fremdfinanzierten Unternehmen fordern die Gläubiger häufig eine Prüfung des Jahresabschlusses, weil ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vom Wirtschaftsprüfer nach wie vor Transparenz und Verlässlichkeit schafft.
Zudem ist häufig der Wunsch der Geschäftsführung nach einer professionellen, unabhängigen externen Kontrolle der Grund für freiwillige Prüfungen. Für die Geschäftsführung werden so Haftungsrisiken minimiert und oftmals ist die Pflicht zur freiwilligen Prüfung des Jahresabschlusses sogar im Gesellschaftsvertrag verankert. Dadurch verbessern sich häufig die Voraussetzungen für Kredite, Investitionen oder größere Finanzierungsvorhaben. Gleichzeitig stärken geprüfte Zahlen das Vertrauen von Geschäftspartnern und Investoren.
Neben der klassischen Jahresabschlussprüfung gibt es aber auch noch zahlreiche Sonderprüfungen mit ganz unterschiedlichen Schwerpunkten. Dazu gehören beispielsweise Prüfungen im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen, Umwandlungen oder Due-Diligence-Prüfungen im Rahmen von Unternehmenstransaktionen. Gerade bei strukturellen Veränderungen oder besonderen regulatorischen Vorgaben sorgen solche Prüfungen für Sicherheit und eine verlässliche Grundlage für weitere Entscheidungen.
Die nicht zu unterschätzende kleine Schwester der Jahresabschlussprüfung ist die sogenannte prüferische Durchsicht. Sie bietet sich in Fällen an, in denen die freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses über das Ziel hinausschießen würde, aber dennoch der Wunsch nach externer Kontrolle und Transparenz besteht. Das ist beispielsweise häufig der Fall bei größeren Freiberufler-Praxen, Partnerschaftsgesellschaften oder interdisziplinären Zusammenschlüssen. In diesen Konstellationen stehen die mit einer Prüfung des Jahresabschlusses in Verbindung stehenden Kosten in keinem Verhältnis zum durch die Prüfung gelieferten Mehrwert. Eine prüferische Durchsicht auf der anderen Seite ist deutlich weniger aufwändig und somit kostensparend, bietet aber dennoch einen erheblichen Zugewinn an Transparenz und Sicherheit.
Dortmund hat sich erfolgreich vom ehemaligen Standort für Kohle und Stahl zu einer modernen, extrem vielseitigen Wirtschaftsmetropole entwickelt. Der regionale Strukturwandel ist immer noch in vollem Gange und bedeutet für Dortmunder Unternehmen enorme branchenspezifische Risiken und Potentiale. Hier ist Standort- und Branchenkenntnis unerlässlich, um im Prüfungsprozess fundierte Rückschlüsse aus der Buchhaltung auf den Jahresabschluss und die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens ziehen zu können.
Die unter anderem rund um den Technologiepark angesiedelten Unternehmen der Technologie- und IT-Branche erfordern ein spezifisches Know-how im Bereich Forschung und Entwicklung sowie der Bewertung immaterieller Vermögenswerte und agiler Geschäftsmodelle. Als europäischer Logistik-Knotenpunkt, unter anderem aufgrund unseres Hafen und des gut ausgebauten Schienenverkehrs, stehen bei in dieser Branche aktiven Unternehmen Lieferkettenbewertungen und komplexe Lagerbewirtschaftungen im Fokus. Aber auch der traditionelle Mittelstand, wie Maschinenbau und Dienstleister, prägen weiterhin das Fundament, was eine klassische, substanzorientierte Prüfung voraussetzt.
Da auch in der Wirtschaftsprüfungsbranche die Uhren in den letzten Jahren nicht still standen, funktioniert moderne Wirtschaftsprüfung heute hybrid. Die Kombination aus digitaler Effizienz und regionaler Präsenz bietet dem Dortmunder Mittelstand das Beste aus zwei Welten:
Digitale Prozesse, sichere Datenräume, Schnittstellen und Massendatenanalysen beschleunigen den Datenaustausch und minimieren den im zu prüfenden Unternehmen durch die Prüfung entstehenden administrativen Aufwand. Auch muss das Prüfungsteam auf Wunsch des zu prüfenden Unternehmens nicht während des gesamten Prüfungszeitraums vor Ort sein – die Prüfung kann zu weiten Teilen ebenso gut von unserem Büro aus erfolgen.
Die räumliche Nähe ermöglicht es aber dennoch mit Leichtigkeit, die Prüfung oder Teile der Prüfung vor Ort durchzuführen. Das schafft Vertrauen und ermöglicht – insbesondere bei Prüfung der internen Kontrollsysteme – deutlich bessere Einblicke in die Unternehmensprozesse. Auch Kick-Off-Gespräch und Schlussbesprechung können ohne viel Aufwand vor Ort durchgeführt werden, während man dennoch nicht für mehrere Wochen am Stück einen Besprechungsraum blockieren muss.
Ein Prüfungsbericht, der die lokalen Marktgegebenheiten und Standortrisiken plausibel einbezieht, spielt oft auch bei den lokalen Dortmunder Banken eine entscheidende Rolle, wenn über die Finanzierung von Investitionen oder Sanierungen entschieden werden muss.
Die geografische Konzentration in Dortmund und der Metropole Ruhr ist ein entscheidender Hebel für den reibungslosen Ablauf der Jahresabschlussprüfung. Da diese Prüfung ein jährlich wiederkehrender, intensiv getakteter Prozess ist, reduzieren kurze Distanzen die Reibungsverluste zwischen unseren Ansprechpartnern im Rechnungswesen-Team unserer Mandanten und unserem Prüfungsteam. Die räumliche Nähe sorgt häufig dafür, dass die Vorprüfung im Herbst und die Hauptprüfung zu Anfang des Jahres nahtlos in den betrieblichen Ablauf des zu prüfenden Unternehmens integriert werden können. Die Gesamtdauer der Prüfung kann dadurch oft stark verkürzt werden – was die Rechnungswesenabteilungen der geprüften Unternehmen erfreut. Auch unvorhergesehene Fragen zu Bilanzierungs- oder Bewertungsfragen während der heißen Phase der Abschlussprüfung lassen sich schnell im persönlichen Gespräch vor Ort klären, ohne den eng getakteten Ablauf der Prüfung zu verzögern.
Zudem gibt es einige Bestandteile der Jahresabschlussprüfung, die zwingend die physische Präsenz der Prüfer vor Ort fordern. Die gesetzlich vorgeschriebene Teilnahme an der Stichtagsinventur im Lager oder die physische Prüfung von Anlagegütern lässt sich durch die Ansässigkeit am Standort Dortmund extrem flexibel und ohne logistischen Vorlauf realisieren. Ob eine kurzfristig notwendige Stichprobe im Rahmen der Belegprüfung oder die kurzfristige Einsicht in vertrauliche Originalverträge im Büro der Geschäftsführung: Alle Vor-Ort-Handlungen sind taggleich, unkompliziert und ohne bürokratische Hürden umsetzbar.
Die kurzen Wege spiegeln sich auch in einem optimierten Honorar für die Abschlussprüfung wider. Es fallen keinerlei Kosten für Hotelübernachtungen oder weite Anreisen an, die das Prüfungsbudget belasten würden. Jede berechnete Stunde fließt komplett in die eigentliche Prüfungsleistung statt in die Reisezeit.
Die moderne Jahresabschlussprüfung verzichtet auf zeitintensives, wahlloses Prüfen von unbedeutenden Einzelsachverhalten. Stattdessen wird auf einen konsequent risikoorientierten Prüfungsansatz gesetzt.
Im Fokus steht hier immer die Wesentlichkeit. Vor Prüfungsbeginn definieren wir mathematische Wesentlichkeitsschwellen und geprüft wird dort, wo Fehler tatsächliche Auswirkungen auf das Gesamtbild des Abschlusses haben könnten. Das tun wir allerdings nicht, indem wir zahllose Einzelfallprüfungen, sondern systematische Prüfungshandlungen durchführen. Dazu gehört zum Beispiel die Analyse und Prüfung der für die Rechnungslegung relevanten internen Kontrollsysteme. Durch diese gezielte Fokussierung gewinnen wir Zeit für die komplexen Bilanzierungsfragen und können dennoch dem risikoorientierten Prüfungsansatz gerecht werden, festzustellen, ob der Jahresabschluss mit hinreichender Sicherheit frei von wesentlichen Fehlern ist.
Der Datenaustausch erfolgt sicher über unser digitales Mandantenportal, was die Präsenzzeit im Prüfungsunternehmen drastisch verkürzen kann. Auch unsere Beleganforderungen teilen wir strukturiert und thematisch abgegrenzt über unser Mandantenportal mit. So ist für alle an der Prüfung beteiligten Personen jederzeit einsehbar, welche Fragen noch offen und welche Themenkomplexe bereits abgeschlossen sind. Da alle Informationen zentral an einem Ort vorliegen, kann auf diese Informationen auch noch in Folgejahren zugegriffen werden, was dazu führt, dass die geprüften Unternehmen nicht mehr Jahr für Jahr die gleichen Fragen beantworten müssen.
Auch der manuelle Aufwand für das Heraussuchen, Kopieren oder Einscannen von Listen und Kontenblättern sinkt drastisch. Vielfach können wir die Buchhaltungsdaten über Schnittstellen direkt importieren oder ziehen die benötigten Daten und Journale direkt aus dem Mandantensystem. Das Tagesgeschäft der Rechnungswesenabteilungen kann in der Regel daher auch während der Prüfung weiterlaufen.
Die Effizienz der Prüfung wird dadurch enorm gesteigert. Die verbleibende Zeit vor Ort können wir so effizient und ausschließlich für die Klärung komplexer Sachverhalte im persönlichen Dialog nutzen.
Insgesamt verfolgen wir im gesamten Prozess der Jahresabschlussprüfung ein klar definiertes System.
Franzi hat im Bachelor ganz klassisch BWL studiert und konnte dadurch früh ihre Liebe zum Steuerrecht entdecken. In 2015 folgte die Bestellung zur Steuerberaterin. Aktuell arbeitet sie am Abschluss des Fachberaters im internationalen Steuerrecht. Im Berufsalltag widmet sie sich allen Aspekten des Steuerrechts und unterrichtet an einer Hochschule Erbschaft- und Schenkungsteuer. Von 2017 bis 2021 war sie Partnerin der Kanzlei Dieckhöfer Brandenburger Löher. Aus dieser Konstellation hat sich unsere Kanzlei, wie wir sie heute kennen, entwickelt.

Ihre Liebe zu Steuern hat Helen erst mit Einstieg in den ersten Job entdeckt. Zuvor hat sie einen Bachelor und Master in Agrarökonomie absolviert. 2018 folgte die Bestellung zum Steuerberater. In 2021 ging sie noch einen Schritt weiter und legte das Wirtschaftsprüferexamen erfolgreich ab. Bis zu ihrer Partnertätigkeit in unserer Kanzlei war sie in einer renommierten, überörtlichen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig.

Sarah ist nach einem Studium im Fach Fahrzeugtechnik über Umwege in einer dualen Ausbildung gelandet - Berufsausbildung zur Steuerfachangestellten und paralleles Studium im Steuerrecht. Nach Abschluss des Studiums hat es sie aus dem Rheinland ins Ruhrgebiet zu einer großen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verschlagen. Wir sind froh, dass sie nun bei uns ist, denn als Steuerassistentin und Digitalisierungsmanagerin ist sie einfach unschlagbar.

Bei der Jahresabschlussprüfung werden nicht nur die reinen Daten der Buchhaltung geprüft, sondern auch die für die Rechnungslegung relevanten internen Kontrollsysteme und Überwachungsmechanismen. Decken wir dabei Schwachstellen auf, werden diese mit den Mandanten besprochen, um Gelegenheit zu geben, diese auszubessern und so die Kontrollprozesse lückenlos und so effizient wie möglich zu gestalten. Ein funktionierendes rechnungslegungsrelevantes Kontrollsystem schützt Unternehmen effektiv vor Fehlern in der Buchhaltung und daraus resultierenden Vermögensschäden. Gleichzeitig erhöht es die Qualität der Finanzdaten und sorgt für maximale Sicherheit in den administrativen Abläufen.
Als Nebenprodukt unserer Prüfungshandlungen erlangen wir auch tiefe Kenntnisse über die sonstigen rechnungslegungsrelevanten Prozesse und Arbeitsabläufe und können hier Ineffizienzen im operativen Tagesgeschäft sichtbar machen. So decken wir zum Beispiel Medienbrüche, doppelte Datenhaltungen oder blockierende Freigabeprozesse auf und schaffen so die Möglichkeit, effizienter und weniger fehleranfällig zu arbeiten. So lassen sich Geschäftsprozesse straffen und Reibungsverluste im Unternehmen gezielt abbauen.
Neben diesen operativen Optimierungspotentialen bietet der unabhängig geprüfte Jahresabschluss ebenfalls ein verlässliches und transparentes Bild der Vermögens- und Finanzlage des geprüften Unternehmens. Diese Datenbasis eliminiert Unsicherheiten und kann das Fundament für strategische Unternehmensentscheidungen wie geplante Investitionen, Finanzierungen oder strukturelle Veränderungen bilden.